Gefahr durch Glassplitter: Hersteller ruft Bockwürste zurück
Wurstliebhaber aufgepasst: Die Döbelner Spezialitäten GmbH hat ein Bockwurstprodukt zurückgerufen. Grund dafür ist die Gefahr von Fremdkörpern beim Verzehr der Würste. Insbesondere Glassplitter könnten in den Würsten enthalten sein und somit eine Verletzungsgefahr für den Verbraucher darstellen.
Rückrufaktion des Herstellers
Die Rückrufaktion betrifft das Produkt „Bockwurst, 6er Pack“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.05.2021 und der Chargennummer L163. Die betroffenen Bockwürste wurden in verschiedenen Supermärkten in Sachsen und Thüringen verkauft. Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu verzehren und in die jeweilige Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet.
Gefahr von Glassplittern
Wie es zu der Verunreinigung der Würste kam, ist bislang unklar. Der Hersteller hat jedoch betont, dass ausschließlich das Produkt mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum und der Chargennummer betroffen ist. Kunden, die andere Produkte der Döbelner Spezialitäten GmbH erworben haben, brauchen sich keine Sorgen zu machen.
Glassplitter in Lebensmitteln stellen eine erhebliche Gefahr dar, da sie zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen können. In schweren Fällen können sie sogar zu inneren Verletzungen führen. Daher ist es wichtig, bei Verunreinigungen von Lebensmitteln schnell zu handeln und betroffene Produkte sofort aus dem Verkehr zu ziehen.
Fazit
Die Rückrufaktion der Döbelner Spezialitäten GmbH zeigt einmal mehr, wie wichtig eine lückenlose Qualitätskontrolle in der Lebensmittelindustrie ist. Der Hersteller hat schnell und vorbeugend gehandelt, um eine Gefährdung der Verbraucher zu verhindern. Kunden, die das betroffene Produkt erworben haben, sollten es umgehend zurückbringen und auf keinen Fall verzehren.